Künstlersozialkasse

    Was ist die KSK und warum gibt es sie?

    Die Künstlersozialkasse, abgekürzt KSK, wurde 1981 von der Bundesrepublik ins Leben gerufen und gehört zu der „Unfallversicherung Bund und Bahn“. Sie soll selbstständige Künstler und Publizisten darin unterstützen, sich sozial besser absichern zu können, da dies erfahrungsgemäß im Vergleich zu anderen Selbstständigen nicht der Fall ist. Die KSK schreibt auf ihrer Webseite1:“[…] Das ist nicht nur eine sozialpolitische, sondern auch eine kulturpolitische Errungenschaft. Denn mit dieser Einrichtung wird die schöpferische Aufgabe von Künstlern und Publizisten als wichtig für die Gesellschaft anerkannt.[…]“Ist ein Künstler in der KSK angemeldet, muss er für die Krankenkasse, Renten- und Pflegeversicherung nur noch die Hälfte zahlen – einen „Arbeitnehmeranteil“. Die KSK ist aber kein Leistungsträger, sondern organisiert die Beitragsabführung der Mitglieder. 


    1http://www.kuenstlersozialkasse.de/die-ksk/die-kuenstlersozialkasse.html 

    Wie finanziert sich die KSK?

    Da die Mitglieder der KSK einen Arbeitnehmeranteil zahlen, kommt die andere Hälfte der zu zahlenden Beiträge zum einen durch einen Zuschuss des Bundes und durch Sozialabgaben von den Auftraggebern zustande.

    Wann und wie muss die Abgabe gezahlt werden? 

    Die Abgaben, in Höhe von ca. 5% der Rechnungssumme (netto), werden über die Steuererklärung abgeführt. Seit 2014 prüft die Deutsche Rentenversicherung, ob die Abgabe abgeführt worden ist. Am besten kontaktierst du deine(n) Steuerberater(in) und/oder fragst direkt bei der KSK nach, um Nachforderungen oder Säumniszuschlägen zu entgehen. 

    Aber „mein“ Designer ist gar nicht Mitglied in der KSK!

    Es ist gleich, ob der Designer, den du beauftragst in der KSK Mitglied ist oder nicht. Dies liegt daran, dass man nicht möchte, dass sich Künstler und Publizisten aus Angst vor wirtschaftlichen Nachteilen nicht bei der KSK melden. Daher gilt: Auch wenn du einen Designer beauftragst, der nicht bei der KSK gemeldet ist, musst du Abgaben zahlen.

    Ausnahmen 

     Du handelst privat und hast keinerlei Interesse an einer kommerziellen Nutzung. Dies gilt auch für Unternehmen, wenn diese z.B. ihre eigenen Bürogebäude gestalten lassen möchten. 

     Wenn die Geringfügigkeitsgrenze von 450€ netto pro Jahr nicht überstiegen wird, muss keine Abgabe gezahlt werden. Dies gilt nicht für Unternehmen, die regulär mit kreativen Leistungen handeln, z.B. Verlage und Agenturen. 

     Bei dem Kreativen handelt es sich um eine GmbH, KG oder UG 

    Fälle der AGD 

     Warum es nicht sinnvoll ist statt einen Freiberufler eine GmbH zu beauftragen und warum Freiberufler keine GmbH gründen 

    Auf den ersten Blick scheint es, als ob man Geld einsparen könnte, wenn man z.B. ein GmbH geführtes Unternehmen beauftragt. Doch werden die höheren Verwaltungskosten, der Repräsentationsaufwand, die Sozialabgaben für die Angestellten, sowie etwaige Künstlersozialabgaben (bei Beschäftigung von Freiberuflern) an die Kunden weitergeleitet, sodass die Kosten vermutlich eher höher als bei einem Freiberufler ausfallen. Dies sind auch die Gründe, warum ein Freiberufler nicht einfach eine GmbH gründet, um die Künstlersozialabgabe für seine Kunden zu umgehen. Durch z.B. die doppelte Buchführung, das Bilanzieren, die Gewerbesteuer und die Kammerbeiträge entsteht ein erheblicher Mehraufwand, unter anderem auch an Kosten, der auf die Kunden umgewälzt würde. D.h. die Maßnahme, dem Kunden die Künstlersozialabgaben ersparen zu wollen, endet damit, dass die Rechnung eher höher ausfällt als die Künstlersozialabgabe abzuführen. 

     Die Abgabe kann nicht zurückgefordert werden 

    Bei Forderung einer Rücküberweisung oder Rechnungskürzung liegt ganz klar ein Straftatbestand nach dem Sozialgesetzbuch vor. 

    Tipp

    Vielleicht ist eine Ausgleichsvereinigung für dich sinnvoll. Dies sind Zusammenschlüsse um den Verwaltungsaufwand mit der Künstlersozialkasse zu regeln bzw. den Aufwand für die einzelnen Unternehmen zu reduzieren. 

    Ansprechpartner 

     Dein(e) Steuerberater(in)  
     Die KSK: Künstlersozialkasse | 26380 Wilhemshaven | Tel.: 04421 – 9734051500, Mo – Fr: 9 – 16 Uhr